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Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.
Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten.
Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten aller Menschen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Hier möchten wir Ihnen verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen zur EU-DSGVO geben. 

   
Was ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Am 25. Mai 2018 tritt mit der DSGVO die größte Rechtsreform seit der Wiedervereinigung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist die Verordnung EU-weit gültig (z. B. für Händler, Dienstleister, Banken). Ziel ist es, den Datenschutz in allen EU-Mitgliedsstaaten zu vereinheitlichen und ein hohes Datenschutzniveau in Europa zu gewährleisten. 

Warum ist in diesem Zusammenhang eine Kundeneinwilligung notwendig?

Ohne unterschriebene Kundeneinwilligung dürfen wir Sie ab dem 25. Mai 2018 nicht mehr so intensiv und so umfassend wie bisher beraten.

Ein konkretes Beispiel: Angenommen ein neuer Versicherungstarif hat zum gleichen Preis deutlich mehr Leistungen als Ihr aktueller Tarif. Mit Kundeneinwilligung dürfen wir Sie aktiv darauf ansprechen. Ohne Kundeneinwilligung dürften wir Sie nicht über den neuen Tarif informieren. 

Wen schützt die neue EU-DSGVO?

Die EU-DSGVO schützt sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen. Das sind juristische Personen des Privatrechts, wie eingetragene Vereine (e. V.), Stiftungen, Aktiengesellschaften (AG) oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Und außerdem juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie der Staat, Gemeinden oder Gemeindeverbände. 

Wer muss die EU-DSGVO beachten, die Kundeneinwilligung einholen?

Neben Banken und Sparkassen müssen auch Händler und Dienstleister von ihren Kunden ähnlich gelagerte Einwilligungen schriftlich einholen, um mit ihren Kunden weiterhin in Kontakt treten zu können. 

Erhalten Sie mehr Werbung als vorher, wenn Sie die Kundeneinwilligung unterschreiben?

Nein, in erster Linie dient ihre Unterschrift als rechtliche Absicherung für die Geschäftsverbindung der Sparkasse mit ihren Kunden. Damit wird sichergestellt, dass wir Sie in Zukunft weiterhin umfassend und ganzheitlich beraten und informieren dürfen. Außerdem können wir unsere Angebote besser auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. 

Können Sie Ihre Kundeneinwilligung widerrufen oder ändern?

Ein Widerruf bzw. eine Änderung der bestehenden Kundeneinwilligung ist jederzeit möglich. 

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