Als Förderbank unterstützt die KfW Unternehmen, gründende Personen und freiberuflich Tätige dabei, sich weiterzuentwickeln: Verschiedene Förderprogramme bieten zinsgünstige Kredite und Zuschüsse – zum Beispiel, um innovative Ideen zu verwirklichen oder die Energieeffizienz eines Unternehmens auszubauen. Die Sparkasse ist eine der Hauptvertriebspartnerinnen der KfW-Bank.
Wenn Sie als Folge der Corona-Krise einen Kredit für Ihr Unternehmen benötigen, kann Ihre Sparkasse zusammen mit den Bürgschaftsbanken mit einer Überbrückungsfinanzierung helfen.
Neben der Bundesregierung arbeiten auch die Länder an Soforthilfen, die Unternehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Einen Überblick über die Programme erhalten Sie auf sparkasse.de.
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MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft | Mehr erfahren |
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BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen | Mehr erfahren |
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Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale | Mehr erfahren |
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MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen | Mehr erfahren |
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern | Mehr erfahren |
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NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen | Mehr erfahren |
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Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH | Mehr erfahren |
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SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG | Mehr erfahren |
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Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) | Mehr erfahren |
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Für Unternehmen der Landwirtschaft (einschließlich Wein- und Gartenbau), die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bietet die Rentenbank Unterstützung in Form von Ratendarlehen.
Mit dem KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden innovative Vorhaben sowie einzelne Digitalisierungsprojekte mit bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben gefördert, sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Digitalisierungsvorhaben: Investitionen in digitale Produkte, Prozesse und Strategien in Ihrem Unternehmen, wie zum Beispiel:
2. Innovative Vorhaben: für Ihr Unternehmen neue oder verbesserte Produkte, Prozesse und Dienstleistungen.
Von diesem Kredit profitieren mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Um als innovatives Unternehmen zu gelten, müssen Sie nur eines der folgenden Merkmale erfüllen und Sie erhalten die Förderung für Ihren gesamten Finanzierungsbedarf in Investitionen und Betriebsmittel:
Mit dem KfW-Programm ERP-Mezzanine für Innovation finanzieren Sie marktnahe Forschung sowie die Neu- und Weiterentwicklung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen bis zu fünf Millionen Euro.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Von diesem Kredit profitieren etablierte Unternehmen der privaten Wirtschaft sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens 2 Jahren geschäftstätig sind.
Das Wichtigste in Kürze
Gefördert wird die Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude
Gefördert werden alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen, sowie die Kosten der förderfähigen Umfeldmaßnahmen.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurück.
Weiterhin wird die Sanierung von Baudenkmalen gefördert.
Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag), gefördert.
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
Förderung für Neubau oder Ersterwerb von klimafreundlichen Nichtwohngebäuden.
Ein Gebäude gilt als klimafreundlich, wenn es wenig Energie verbraucht und so die Effizienzgebäudestufe 40 erreicht sowie die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude" erfüllt.
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.
Gefördert werden können zum Beispiel:
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – finanzieren Sie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlendioxid-Emissionen. Dabei profitieren Sie von einem günstigen Kredit und erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 65 Prozent.
Gefördert werden können zum Beispiel:
1. Ersatz oder Neuanschaffung hocheffizienter Anlagen wie Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmevermeidung und -nutzung
2. Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zum Beispiel mit Solarkollektoren, Biomasseanlagen und Wärmepumpen
3. Mess-, Steuer- und Regelungstechnik sowie Sensorik, einschließlich Energiemanagement-Software und Schulung
4. Optimierung von Anlagen und Prozessen auf Basis eines Energieeinsparkonzepts:
5. Elektrifizierung von kleinen Unternehmen: Austausch und Umrüstung von Bestandsanlagen, sodass diese mit elektrischer Energie zu betreiben sind
Mit dem KfW-Umweltprogramm werden Investitionen gefördert, die umwelt- und ressourcenschonenden Maßnahmen, die kreislauforientiertes Wirtschaften, Klimaschutz oder die Anpassung Ihres Unternehmens an die Folgen des Klimawandels zum Ziel haben.
Mit einem zinsgünstigen Kredit unterstützt Sie die KfW bei der Finanzierung von allgemeinen Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen im In- und Ausland wie zum Beispiel:
Mit einem Tilgungszuschuss zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt Sie die KfW bei Investition in natürlichen Klimaschutz auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wie zum Beispiel:
Klimaschutzoffensive für Unternehmen – Förderung klimafreundlicher Aktivitäten
Sie wollen mit Ihrem Unternehmen einen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Der KfW-Kredit unterstützt Sie dabei.
Förderfähig sind Investitionen in den Bereichen: